Gewaltfreie Kommunikation und Kinderrechte

Kin­der­rechte sind Men­schen­rechte für Kin­der und Jugend­li­che! Die der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­tion ist eine starke Bezugs­norm, um Schu­len zu unter­stüt­zen, ihre Päd­ago­gi­sche Pra­xis par­ti­zi­pa­tiv, inklu­siv und diver­si­täts­be­wusst auszurichten. 

Die Bedürf­nisse der Kin­der und Jugend­li­chen sind in unter­schied­li­cher Form in der Kon­ven­tion auf­ge­ho­ben. Damit bie­tet die Kon­ven­tion einen Rechts­rah­men, mensch­li­che Bedürf­nisse zu schüt­zen und Kin­der zu ermu­ti­gen, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen.

Der Kin­der­rechts­an­satz erfor­dert einen Para­dig­men­wech­sel weg von Ansät­zen, die Kin­der aus­schließ­lich als Objekte der Für­sorge wahr­neh­men hin zur Inter­ak­tion zwi­schen Per­so­nen eige­nen Rech­tes. (Quelle: „Child Rights Edu­ca­tion Toolkit“)

 

Wir machen  deut­lich, dass das Kon­zept der Gewalt­freien Kom­mu­ni­ka­tion ein geeig­ne­ter Ansatz ist, um den Para­dig­men­wech­sel, den die UN-Kin­der­rechts­kon­ven­tion ver­langt, im Kon­text Schule zur Ent­fal­tung zu bringen.

Neh­men Sie mit mir Kon­takt auf, wenn Sie Infor­ma­tion oder Semi­nare / eine schul­in­terne Leh­rer­fort­bil­dung zum Thema GFK und Kin­der­rechte in der Schule wünschen.