Kinderrechte und Gewaltfreie Kommunikation in der Schule

Kin­der­rechte sind Men­schen­rechte für Kin­der und Jugend­li­che! Die UN-Kin­der­rechts­kon­ven­tion ist eine starke Bezugs­norm, um Schu­len zu unter­stüt­zen, ihre päd­ago­gi­sche Pra­xis par­ti­zi­pa­tiv, inklu­siv und diver­si­täts­be­wusst aus­zu­rich­ten. Die Bedürf­nisse der Kin­der und Jugend­li­chen sind in unter­schied­li­cher Form in der Kon­ven­tion auf­ge­ho­ben. Damit bie­tet die Kon­ven­tion einen Rechts­rah­men, mensch­li­che Bedürf­nisse zu schüt­zen und Kin­der zu ermu­ti­gen, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen.

Der Kin­der­rechts­an­satz erfor­dert einen Para­dig­men­wech­sel weg von Ansät­zen, die Kin­der aus­schließ­lich als Objekte der Für­sorge wahr­neh­men hin zur Inter­ak­tion zwi­schen Per­so­nen eige­nen Rech­tes. (Quelle: „Child Rights Edu­ca­tion Toolkit“)

In die­sem Work­shop machen wir deut­lich, dass das Kon­zept der Gewalt­freien Kom­mu­ni­ka­tion ein geeig­ne­ter Ansatz ist, um den Para­dig­men­wech­sel, den die UN-Kin­der­rechts­kon­ven­tion ver­langt, im Kon­text Schule zur Ent­fal­tung zu bringen.

Was Sie mit Hilfe der Gewalt­freien Kom­mu­ni­ka­tion errei­chen können

    • die Hal­tung, die der UNKRK (UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ton) zugrun­de­liegt, umsetzen
    • den Para­dig­men­wech­sel, den die UNKRK ver­langt ver­wirk­li­chen: eine Lehrer*innen-Schüler*innen-Beziehung von Sub­jekt zu Subjekt
    • Macht­sen­si­bi­li­tät im hier­ar­chi­schen Schul­sys­tem entwickeln 
    • den Klas­sen­rat im Sinne des UN-Kin­der­rechts­an­sat­zes gestalten
    • das Recht auf Gewalt­frei­heit — in der Spra­che und damit im Han­deln verwirklichen
    • Arti­kel 12*, den die KMK im Zen­trum schu­li­schen Han­delns ver­langt, umsetzen
    • eine kin­der­recht­li­che päd­ago­gi­sche Bezie­hung gestalten
    • kin­der­rech­ti­che Umset­zung der Dis­zi­plin in der Schule realisieren
    • ein Ver­ständ­nis für gewal­ter­zeu­gende Anteile in unse­rer Spra­che entwickeln
    • eine res­sour­cen­ori­en­tierte Hal­tung, die davon aus­geht, dass jede*r seine indi­vi­du­el­len Fähig­kei­ten und Kom­pe­ten­zen ein­brin­gen kann
    • Ver­ständ­nis für diverse kind­li­che Lebens­rea­li­tä­ten aufbauen
* Arti­kel 12 der UN-KRK besagt, dass jedes Kind das Recht hat, seine Mei­nung in allen es selbst berüh­ren­den Ange­le­gen­hei­ten frei zu äußern. Und wei­ter: …die Mei­nung des Kin­des muss ange­mes­sen berück­sich­tigt wer­den. (http://kinderrechteschulen-nrw.de)

Was wir üben werden

    • die vier Schritte der Gewalt­freien Kom­mu­ni­ka­tion an eige­nen Beispielen
    • eine wert­schät­zende Atmo­sphäre kre­ieren, in der Ler­nen noch mehr Freude macht
    • ver­ste­hen ler­nen, wel­che Anteile der eige­nen Spra­che eine Koope­ra­tion mit dem Gegen­über erschweren
    • Feed­back geben und annehmen
    • Dis­zi­plin­pro­bleme ange­hen, wäh­rend wir in Ver­bin­dung bleiben
    • Regeln durch ver­läss­li­che und nach­hal­tige Ver­ein­ba­run­gen ent­lang der UNKRK ersetzen
    • wie wir zu einer demo­kra­ti­schen, ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ten Kul­tur in der Schule bei­tra­gen können
    • den Diver­sity-Ansatz mit der Gewalt­freien Kom­mu­ni­ka­tion verbinden

Das Eröff­nungs­wo­chen­ende bie­tet einen Ein­blick in die UN-Kin­der­rechts­kon­ven­tion. Das Pro­gramm wird abwechs­lungs­reich und akti­vie­rend gestal­tet und wird in fol­gen­den Blö­cken stattfinden:

Kon­takt

Wenn Sie Inter­esse an einer Inhouse­fort­bil­dung oder an einer SCHILF haben kon­tak­tie­ren Sie mich hier.